Erfahrung schon seit 1987
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
PLANTARFASCIITIS
Entzündung der Fußsohlenfaszie
Manche Autoren schreiben den Begriff "Plantarfasciitis" auch auseinander (Plan tar Fasci itis) oder mit Bindestrich (Plan tar-Fasci itis)
Der Begriff "Fasci itis" steht für eine En tzündung einer Faszie (= bindegewebige Hülle der Skelettmuskeln), und der Wortteil "Pla n tar" wird mit "die Fu ßsohle betreffend" übersetzt.
Bei der Plantarfasciitis liegt eine
Entzündung der Fu ßsohle
vor, genauer gesagt, der bindegewebigen Platte, der sog. Plantaraponeurose bzw.
Fußsohlenfaszie. Diese setzt am Fersenbein an und erstreckt sich
über die Fu ßsohle zu den
Zehen grund
gelenk
en. Wenn das Fußgewölbe abflacht, so bei Senk- und Plattfüßen, kommt es
zu einer verstärkten Zugbelastung der Aponeurose, wodurch diese anfälliger für
Affektionen (= Störungen, Erkrankungen) wird.
Bei der Plantarfasciitis besteht eine Druckschmerzhaftigkeit des
Fersenbein
s sowie ein ausstrahlender
Fußsohlenschmerz.
Öfters geben die Patienten an, daß der
Schmerz morgens nach dem Aufstehen am
Schlimmsten sei, oder auch in der Anfangsphase beim Gehen.
Die Plantarfasciitis wird wegen
der ähnlichen Symptomatik (= Krankheitszeichen)
häufig mit dem hinteren
Tarsaltunnelsyndrom
verwechselt.
Die Plan
tarfasci itis entsteht meist
durch eine übermäßige Beanspruchung der
Fuß
sohle,
nicht selten durch Sport (Langläufer). Sie kann auch die Folge eines
Fersensporn
s
sein.
Medikamentöse Schmerzbehandlung bei Plantarfasciitis:
Hilfreich sind
entzündungshemmende, sog. nicht-steroidale
Antirheumatika
(= Rheumamittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang
wirkende und
magen schonende wie z.B.
Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B.
Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem
Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer.
Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt
genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Auch werden entzündungshemmende Salbenverbände empfohlen (z.B. mit
Diclofenac-Salbe).
Andere Maßnahmen bei Plantarfasciitis:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) ist das Auflegen von Eis hilfreich. Man kann auch
eine Getränkeflasche ins Eisfach legen und diese dann später wiederholt mit der Fu ßsohle
abrollen.
Bei länger anhaltenden Beschwerden kann der Orthopäde Schuheinlagen verordnen.
Zunehmend wird eine extrakorporale Stoßwellentherapie propagiert, Studien
dazu sind aber zum Teil widersprüchlich.
Spezielle Schmerztherapie bei dieser Entzündung der Fußsohlenfaszie:
Patienten mit anhaltenden Schmerzen aufgrund einer Plan
tarfasci itis kommen meist dann erst zum
Schmerztherapeuten, wenn die primär fachärztlichen Behandlungen keine
Schmerzlinderung brachten.
Mit der
therapeutischen
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem
örtlichen Betäubungsmittel
bzw.
Lokalanästhetika) kann eine Plantarfasciitis
meist erfolgreich behandelt werden.
Direkte Infiltrationen mit einem
Lokalanästhetikum
(=
örtliche Betäubungsmittel)
sind allerdings relativ schmerzhaft und eignet sich deshalb kaum zur serienmäßigen,
wiederholten Anwendung.
Besser sind bei Plantarfasciitis wiederholte Blockaden des N. isch iadicus (Ischias nerv), in hartnäckigen Fällen optimal kontinuierlich mit Katheter.
| Bei der kontinuierlichen Blockade des Nervus ischiadicus wird vorübergehend ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) von der Oberschenkel rückseite her dicht an den Nerv eingeführt. Die Einpflanzung erfolgt in örtlicher Betäubung nahezu schmerzfrei durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. |
In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das örtliche
Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen
kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter
hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend
krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Nach längerer
Therapiedauer (z.B. 2-3 Wochen) verbleibt in den meisten Fällen deutliche
Schmerzlinderung, oft aber auch Schmerzfreiheit.
Dieser anhaltende Effekt über die Behandlungszeit hinaus ist u.a. darauf zurückzuführen,
daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen
sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist
der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch
entzündliche (Plan tarfasci itis
!) oder auch degenerative (=
abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine
uralte medizinische Weisheit besagt, daß unter einer guten Durchblutung
eine Entzündung sicher abheilt.
Nach
neueren Erkenntnissen vermag eine solche Blockadebehandlung auch das „Schmerz
gedächtnis“
im Gehirn zu löschen.
Daß Lokalanästhetika (örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.
In dieser Datei werden weitere Ursachen für Fu ßsohlenschmerzen beschrieben: www.fusssohlenschmerzen.de (einfach anklicken).
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen
(gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch
IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern
Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche
Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative
Broschüre herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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Aktualisiert:>11.06.2009</> kusb&
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